Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Die belebte sowie die unbelebte Umwelt muss vor schädlichen Einwirkungen aller Art geschützt werden. Ich berate Sie darin, wie Sie Ihren Pflichten als Unternehmer in diesem Bereich gerecht werden.

 

Beispiele meiner Dienstleistungen:

  • externe Gestellung des Immissionsschutzbeauftragten nach 5. BImSchV
  • Emissionserklärungen und Emissionsberichte nach 11. BImSchV
  • Behördenengineering bei Genehmigungsverfahren nach 4. und 9. BImSchV

Dr. Nabinger Consulting

Spezialistin für Umwelttechnik,

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz, Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagement

 

St. Klararain 1

CH 6370 Stans

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